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  Wassersport (mit Motor- oder Segelyacht)
 
  Seit dem 24.05.2002 besitze ich den amtlichen Sportbootführerschein See.
See steht hier für das deutsche Küstenmeer (deutsche Küstengewässer) mit Flussunterläufen, die deutschen Seeschifffahrtsstraßen und die Hohe See. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Segel- und Motoryachten ohne Einschränkungen hinsichtlich Fahrzeuglänge oder Motorleistung.

Seit dem 14.06.2002 besitze ich auch den amtlichen Sportbootführerschein Binnen (Motor/Segeln). Binnen steht hier für die deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, Binnenkanäle, Rhein, Mosel und Donau (Bundeswasserstraßen) sowie für diverse Landesgewässer. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Segel- und Motoryachten bis zu einer Länge von 15 m.

Seit dem 04.10.2002 bin ich auch stolzer Besitzer des amtlichen Bodensee-Schifferpatents A + D: Das auch in Österreich und in der Schweiz gültige Bodensee-Schifferpatent ist vorgeschrieben für Motorboote über 4,4 kW (6 PS) und Segelboote über 12 qm Segelfläche; außerdem berechtigt es zum Führen von Fahrgastschiffen, die für max. 12 Fahrgäste zugelassen sind.
Das Patent ist mir besonders wichtig, da ich mindestens einmal im Jahr in Friedrichshafen Urlaub mache und den Bodensee somit als ideales Segelrevier nutzen kann.
 

Wahrscheinlich die interessanteste, ganz sicher aber die schwerste Prüfung war für mich die für das Beschränkt Gültige Betriebszeugnis für Funker I (UKW-Betriebszeugnis I). Dieses international anerkannte Zertifikat (Restricted Operator's Certificate I) berechtigt zum Bedienen von Sprech-Seefunkstellen für UKW und von Funkeinrichtungen des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems GMDSS für UKW. Das erworbene Seefunkzeugnis gilt auch im Bereich des Binnenschifffahrtsfunks. Es handelt sich um ein amtliches Zeugnis. Die Prüfung, die auch in englischer Sprache stattfand, wurde am 18.12.2002 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abgenommen.

Am 15.09.2002 habe ich die Seenotsignalmittelprüfung (Sach- und Fachkundeprüfung) erfolgreich abgelegt:
1. Die Befreiung nach § 1 Abs. 3 Erste Sprengstoffverordnung berechtigt zum Erwerb und Gebrauch pyrotechnischer (= explosionsgefährlicher) Seenotsignale der sogenannten Unterklasse T2 der Bundesanstalt für Materialprüfung. Das sind rote Signalraketen, rote Fallschirmsignalraketen und bestimmte Rauchsignale.
2. Die Sachkunde nach § 31 Abs. 1 Waffengesetz ist Voraussetzung für den Erhalt einer Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbsberechtigung. Diese berechtigt zum Erwerb und Gebrauch von (Seenot-) Signalpistolen im Kaliber 4 (26,5 mm) einschließlich Munition.


Meine Motoryacht (20.04.2005 bis 08.05.2007)
Bayliner 1802 Capri mit Außenborder Mercury 125 PS, 4 Zylinder 2-Takt, amtliches Kennzeichen K-M 200
 

interessante links:

Seemannsknoten (animiert)
Seemannsknoten (animiert)
HanseNautic - Seekarten
BSH - Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
ESYS - Europäisches Segel-Informationssystem
ELWIS - Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem
SegelSoft - Software für Wassersportler
MBSW - Software für den Wassersport (u.a. DSC-Simulator)

Bodensee:
Segelschule Konstanz / Wallhausen
Segelschule Yachtcharter Überlingen
Peter Gruben Yachtcharter, Konstanz
Segelschule Hemmenhofen
IBN - das Wassersportmagazin für den Bodensee